Listenhunde – Diese Hunde werden in Deutschland als gefährlich eingestuft

Woher stammt der Begriff Kampfhund?

Den Begriff Kampfhunde kannte man bereits in der Antike. Damals wurden große Hunde als Kriegshunde eingesetzt. Auf einigen erhalten gebliebenen Reliefs sind Abbildungen von großen, kräftigen Hunden zu sehen, die von bewaffneten Männern geführt werden. Bis ins 17. Jahrhundert kann der Einsatz von Kriegshunden nachgewiesen werden. Danach verschwanden Hunde als aktive Kämpfer von den Schlachtfeldern, wohl durch die Einführung der Feuerwaffen.

Im 18. und 19. Jahrhundert veranstaltete man dann die sogenannten Hundekämpfe. Bei diesen Kampfhunden handelt es sich um einen Hund, dessen natürliche Aggressionen vom Mensch bewusst gefördert wurden, damit der Hund gegen Artgenossen und andere Tiere kämpfte. So wurde selbst ein Yorkshire Terrier während der Rattenplage in London zum Kampf gegen Ratten eingesetzt. Also fällt auch der Yorkshire Terrier unter die Kampfhunde.

Seit der Jahrhundertwende 19. /20. Jahrhundert sind Hundekämpfe bei uns verboten. Wie definiert sich also in der heutigen Zeit der Begriff Kampfhund? Einen Kampfhund als solchen gibt es gar nicht mehr. Kein Hund wird als Kampfhund geboren. Allerdings werden die natürlichen Aggressionen von Hunden von Menschen oft gefördert, damit der Hund auf Befehlt einen Menschen oder ein Tier anfällt.

Warum gibt es eine Liste mit Hunden, die als gefährlich eingestuft sind?

Im Jahr 2000 wurde in Hamburg-Wilhelmsburg auf einem Schulhof ein Kind von einem Pitbull und einem Staffordshire Terrier angefallen und getötet. Die beiden Hund gehörten einen bereits vorbestraften Hundehalter. Daraufhin kam es im Bundestag und in den Medien zu Debatten über gefährliche Hunderassen. Der Bundestag beschloss am 21. April 2001 ein Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.

In dem Gesetz heißt es, dass Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Das gilt auch für Mischlinge dieser genannten Hunderassen.

Die einzelnen deutschen Bundesländer haben zusätzlich zu diesem Gesetz Listen mit Rassehunden erstellte, die ihrer Meinung gefährlich sein könnten. Jedes Bundesland entscheidet selbst, welche Hunde auf seiner Liste stehen und welche Auflagen von Halter solcher Hunde erfüllt werden müssen.

Diese Hunde gehören zu den Listenhunden

Was versteht man unter Listenhunden?

Listenhunde sind solche Hunde, die der Gesetzgeber einzig aufgrund ihrer Rasse für gefährlich hält. Dabei spielt es keine Rolle, ob der einzelne Hund sich irgendwie auffällig verhalten hat. Da durch diese Liste die Rasse des Hundes vorverurteilt wird, ist die Liste bei Fachleuten sehr umstritten.

Im Volksmund werden die Listenhunde häufig als „Kampfhunde“ oder „gefährliche Hunde“ bezeichnet. Allerdings gibt es dabei aus rechtlicher Sicht einen Unterschied. Ein Kampf- oder Listenhund gehört immer einer entsprechenden Rasse an, während die Bezeichnung „gefährlicher Hund“ einzig auf das Verhalten des Hundes hinweist. Sie trifft auf Hunde zu, die bissig oder sehr angriffslustig sind.

Der Begriff „Kampfhund“ bezieht sich auf muskulöse, kräftige Hunde, die in der Vergangenheit bei Tierkämpfen eingesetzt wurden. Heute wird der Begriff von den meisten Menschen eher auf gefährliche Hunderassen abgewandt, bei denen es öfter Angriffe auf Menschen gegeben hat.

Wer legt fest, welcher Vierbeiner ein Listenhund ist?

Mit dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (kurz HundVerbrEinfG) wird vom Staat die Einfuhr bestimmter Hunderassen nach Deutschland verboten. Auf dieser Kampfhundeliste befinden sich folgende Rassen:

Diese Einfuhrregelung betrifft auch Mischlinge aus Kreuzungen mit einer dieser Hunderasse. Die zuständigen Behörden können beispielsweise bei Blinden- oder Rettungshunden Ausnahmen genehmigen.

Jedes deutsche Bundesland entscheidet selbst, welche Hunderassen zu den Listenhunden gehören. Das hat dazu geführt, dass in den Ländern unterschiedliche Regelungen gelten. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ist die Rassenliste in zwei Klassen eingeteilt. Fällt der Hund in die Klasse I, dürfen die Hunde nur mit einem berechtigten Interesse gehalten werden. Fällt der Hund in die Klasse II, ist eine Haltung grundsätzlich gestattet. Die Halter müssen jedoch verschiedene Auflagen erfüllen. In den restlichen deutschen Bundesländern gibt es keine derartige Unterteilung.

Welche Rassen gelten als Listenhunde?

Nachfolgend werden die einzelnen Hunderassen aufgezählt, die in Deutschland auf der Rassenliste aufgeführt sind. Die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen führen keine Rassenliste.

Listenhunde
  • Alano – Kategorie II in Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen
  • American Bulldog – Kategorie II in Bayern und Nordrhein-Westfalen
  • American Pitbull Terrier – Kategorie I in Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen und Kategorie II in Baden-Württemberg
  • American Staffordshire Terrier – Kategorie I in Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen und Kategorie II in Baden-Württemberg
  • Bandog – Kategorie I in Bayern
  • Bullmastiff – Kategorie II in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen
  • Bullterrier – Kategorie I in Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen und Kategorie II in Baden-Württemberg und Bayern
  • Cane Corso Italiano – Kategorie II in Bayern und Brandenburg
  • Dobermann – Kategorie II in Brandenburg
  • Dogo Argentino – Kategorie II in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen
  • Dogo Canario – Kategorie II in Bayern und Brandenburg
  • Dogue de Bordeaux – Kategorie II in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Hamburg
  • Fila Brasileiro – Kategorie II in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen
  • Kangal – Kategorie II in Hamburg
  • kaukasischer Owtscharka – Kategorie II in Hamburg
  • Mastiff – Kategorie II in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen
  • Mastín Español – Kategorie II in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen
  • Mastino Napoletano – Kategorie II in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen
  • Perro de Presa Mallorquin – Kategorie II in Bayern und Brandenburg
  • Rottweiler – Kategorie II in Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen
  • Staffordshire Bullterrier – Kategorie I in Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen und Kategorie II in Baden-Württemberg
  • Tosa Inu – Kategorie I in Bayern und Brandenburg und Kategorie II in Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen
  • Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen.

Was gilt es bei der Haltung von Kampfhunden zu beachten?

In Bezug auf die Haltung von Kampfhunden gibt es kein einheitliches Gesetz für ganz Deutschland. Die Auflagen hängen von den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. Wer sich einen Hund aus der aufgeführten Rassenliste anschaffen möchte, sollte sich im Vorfeld über die Auflagen seines Bundeslandes informieren. Unter Umständen reicht ein Nachweis wie ein Wesenstest des Hundes nicht aus, sondern auch der Halter des Hundes muss beweisen, dass er für die Haltung des Hundes geeignet ist.

Die jeweiligen Informationen zur Haltung von Listenhunden finden Sie auf der Webseite der Bundesländer. Um Ihnen einen generellen Überblick zu verschaffen, was verlangt werden könnte, möchten wir Ihnen die folgenden Vorschriften aufzeigen. Es könnte beispielsweise verlangt werden, dass

  • der Halter volljährig ist,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss,
  • für den Hund in der Öffentlichkeit ein Maulkorb- und Leinenzwang besteht,
  • ein Wesenstest des Hundes vorgelegt wird,
  • ein Sachkundenachweis des Halters, ein sog. Hundeführerschein vorgelegt werden muss,
  • der Hund kastriert bzw. sterilisiert werden muss,
  • eine erhöhte Hundesteuer zu entrichten ist,
  • der Hund versichert sein muss,
  • ein Verbot für bestimmte öffentliche Plätze und Einrichtungen besteht.

Dies sind einige der Vorschriften, die unter Umständen für die Haltung eines Listenhundes zutreffen. Wenn Sie einen Listenhund anschaffen möchten, sollten Sie sich auf der Homepage Ihres Bundeslandes informieren. Auch örtliche Tierheime kennen die Thematik und können Ihnen Auskunft erteilten.

Darf ein Listenhund ohne Maulkorb und Leine laufen?

Ob ein Listenhund ohne Leine geführt werden darf oder ob er zusätzlich einen Maulkorb tragen muss, ist ebenfalls abhängig von dem Wohnort. In vielen Bundesländern kann ein Hund, der seinen Wesenstest bestanden hat und wenn der Hundehalter einen Hundeführerschein besitzt, von der Leinen- und/oder der Maulkorbpflicht befreit werden. In anderen Bundesländern muss ein Listenhund immer angeleint sein, egal wie freundlich und ausgeglichen der Hund auch sein mag.

Hundehaftpflicht für Listenhunde

In allen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, ist entweder eine generelle Hundehaftpflichtversicherung oder eine Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde vorgeschrieben. Im Internet finden Sie verschiedene Angebote für die Tierhalterhaftpflicht und können diese auf den Vergleichsportalen auch untereinander vergleichen. Eine Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde wird bereits ab 4,95 Euro im Monat angeboten.

Sind Kampfhunde wirklich gefährlicher als andere Hunde?

Die meisten Hunde, die für Angriffe auf Menschen verantwortlich waren, waren Mischlings- oder Schäferhunde. Sogar Pudel waren für acht Angriffe verantwortlich. Es sind also nicht Kampfhunde, die für den Großteil der Hundebisse verantwortlich sind, sondern Schäferhunde.

Aber auch diese Statistiken sollten mit Vorsicht genossen werden, denn bei uns in Deutschland gibt es viel mehr Schäferhunde als Listenhunde.

Experten betonen, dass der Grund für die hohe Zahl von Schäferhunde oder Mischlingshunde Bissen nicht deren Gefährlichkeit ist, sondern die Häufigkeit ihrer Haltung. Die Zahlen zeigen, dass nicht die Hunderasse den Hund zu einem gefährlichen Hund macht, sondern dessen Haltung und Erziehung.

Viele Statistiken und Studien haben bewiesen, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand der Rasse festgelegt werden kann. Meist ist eine falsche Erziehung und mangelnde Erfahrung des Hundehalters Schuld an einem aggressiven Verhalten des Hundes.

Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlichte, dass 90 Prozent alles Bissverletzungen von dem eigenen Hund oder einem bekannten Hund verursacht wurden. Die meisten Unfälle passieren also im häuslichen Umfeld aufgrund von fehlendem Wissen über Hunde. Jeder Hund, ganz gleich von welcher Rasse, kann bei falscher Erziehung Aggressivität entwickeln. Es liegt in der Verantwortung des Hundehalters, die positiven Eigenschaften seines Hundes zu fördern und die negativen zu unterdrücken. Selbst wenn ein Hund leicht reizbar ist, bedeutet das nicht unbedingt, dass er früher oder später jemanden beißt. Er braucht nur einen ruhigen und besonnenen Menschen, der ihn richtig führt und anleitet. Der Halter benötigt ein gewisses Durchsetzungsvermögen und muss den Hund geistig und körperlich ausreichend beschäftigen.

Durch die frühere Verwendung bei Tierkämpfen sind viele der Listenhund in Verruf geraten. Leider gibt es immer noch Menschen, die ihren Hund als „Waffe“ einsetzen. Die Besitzer machen ihre Hunde scharf, damit diese ihrem Ruf als Kampfhund gerecht werden. Nur aus diesem Grund haben die Kampfhunde einen schlechten Ruf und die Mitmenschen wechseln aus Angst vor ihnen auf die andere Straßenseite.

In einigen Bundesländern müssen die Halter von Listenhunden aus diesem Grund sogar ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und bekommen erst dann die Erlaubnis, einen Listenhund zu halten. Dann das Problem „gefährlicher Hund“ ist meistens nicht der Hund selbst, sondern sein Halter. In dessen Hand liegt es, aus dem Listenhund ein Kuscheltier oder einen kampfbereiten Hund zu machen.

Fazit

Die Gefährlichkeit eines Hundes liegt also nicht in der Rasse, sondern in der Haltung und der Erziehung. Jeder aggressiv erzogene Hund kann gefährlich sein, nicht nur ein sogenannter Kampfhund. Wenn Sie sich also dazu entscheiden, einen Listenhund anzuschaffen, sollten Sie sich zuerst erkundigen, welche Auflagen es in Ihrem Bundesland für die Haltung dieser Hunderasse gibt. Dann sollten Sie den Hund gut erziehen und dem Hund etwaige Aggressivität abtrainieren. Den Umgang mit anderen Hunden kann ein Hund in einer Hundeschule erlernen. Ansonsten sollten Sie bedenken, dass Hunde viel Bewegung und Beschäftigung brauchen, um sich auszupowern. Auf jeden Fall kann auch ein sogenannter Kampfhund ein guter und liebevoller Kamerad sein, auch für Ihre Kinder. Bedenken Sie jedoch auf jeden Fall, dass Sie mit der Anschaffung eines Hundes, ganz gleich um welche Rasse es sich handelt, die Verantwortung für das ganze Leben des Hundes übernehmen. Schaffen Sie keinen Hund an, wenn Sie ihn nicht sein ganzes Leben lang behalten und verpflegen wollen. Die Tierheime sind voll von ungewollten Hunden.